Constantin erwirkt einstweilige Verfügungen gegen RapidShare
Weil RapidShare es trotz Aufforderung durch den Verleih unterlassen hat, Schutzmaßnahmen gegen die illegale Verbreitung des Constantin-Films "Maria, ihm schmeckt's nicht!" über seinen Filesharing-Dienst zu ergreifen, konnte eine einstweilige Verfügung gegen den Internetdienstleister erwirkt werden. Auch in zwei weitern ähnlichen Fällen entschied das Gericht pro Verleih.
mab09.09.2009 13:33
Gegenstand einer einstweiligen Verfügung gegen RapidShare: "Maria, ihm schmeckt's nicht!"Constantin
Weil RapidShare es trotz Aufforderung durch den Verleih unterlassen hat, im Vorfeld Schutzmaßnahmen gegen die illegale Verbreitung des Constantin-Films "Maria, ihm schmeckt's nicht!" über seinen Filesharing-Dienst zu ergreifen, konnte der Münchner Independent eine einstweilige Verfügung gegen den Internetdienstleister erwirken.
Weil RapidShare es trotz Aufforderung durch den Verleih unterlassen hat, im Vorfeld Schutzmaßnahmen gegen die illegale Verbreitung des Constantin-Films "Maria, ihm schmeckt's nicht!" über seinen Filesharing-Dienst zu ergreifen, konnte der Münchner Independent eine einstweilige Verfügung gegen den Internetdienstleister erwirken.