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Kino

Constantin erwirkt einstweilige Verfügungen gegen RapidShare

Weil RapidShare es trotz Aufforderung durch den Verleih unterlassen hat, Schutzmaßnahmen gegen die illegale Verbreitung des Constantin-Films "Maria, ihm schmeckt's nicht!" über seinen Filesharing-Dienst zu ergreifen, konnte eine einstweilige Verfügung gegen den Internetdienstleister erwirkt werden. Auch in zwei weitern ähnlichen Fällen entschied das Gericht pro Verleih.

mab09.09.2009 13:33
Gegenstand einer einstweiligen Verfügung gegen RapidShare: "Maria, ihm schmeckt's nicht!"
Gegenstand einer einstweiligen Verfügung gegen RapidShare: "Maria, ihm schmeckt's nicht!" Constantin

Weil RapidShare es trotz Aufforderung durch den Verleih unterlassen hat, im Vorfeld Schutzmaßnahmen gegen die illegale Verbreitung des Constantin-Films "Maria, ihm schmeckt's nicht!" über seinen Filesharing-Dienst zu ergreifen, konnte der Münchner Independent eine einstweilige Verfügung gegen den Internetdienstleister erwirken.

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