UPDATE: Bund legt Gutachten zu Investitionsverpflichtungen vor
Wie bereits angekündigt, hat die BKM jetzt auch das ausführliche Gutachten veröffentlicht, auf dessen Basis die Einführung einer Investitionsverpflichtung zum 1. Januar 2025 vorgesehen ist. Die Produzentenallianz sieht einen "weiteren entscheidenden Schritt" hin zur Förderreform - und hebt nicht zuletzt die Klärung der Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes hervor.
Dass die Investitionsverpflichtung Teil der großen Förderreform werden soll, hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth bei einem Termin im Kanzleramt bereits vor einem ausgewählten Branchenkreis erklärt (wir berichteten exklusiv). Nun wurde - wie angekündigt - auch das Gutachten auf der BKM-Website veröffentlicht, das sich auf ganzen 239 Seiten (das Gutachten zum neuen Steueranreizmodell brachte es auf "nur" 85 Seiten) mit der rechtlichen Umsetzbarkeit und dabei nicht zuletzt der Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (an dieser Stelle stützt man sich auf das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgericht zum FFG) und der Adressaten einer solchen Maßnahme befasst. Schließlich war Teil der auch im Gutachten skizzierten Debatte, ob TV-Veranstalter von einer solchen Maßnahme nicht ausgenommen sein sollten bzw. sein könnten. Im Endeffekt werden sie, wie Roth ankündigte, nun erfasst sein.