Kinderdarsteller bei Filmproduktionen: Pausen sind keine Drehzeit
Vor einiger Zeit begann der Deutsche Kinderschutzbund NRW eine neuartige Fortbildung zur "medienpädagogischen Fachkraft" als Betreuer von Kindern bei langen oder belastenden Dreharbeiten.
Hintergrund ist ein Erlass des NRW-Arbeitsministeriums aus dem vergangenen Jahr, der die Mitarbeit von Kindern bei Filmproduktionen erleichtert. "Kinder kommen in deutschen Filmen immer weniger vor, und unter den gegenwärtigen Bedingungen werden in Deutschland kaum noch Qualitätsfilme mit Kindern gedreht", prangerte noch 1997 die Expertin Elke Ried in einem Gutachten für den Förderverein Deutscher Kinderfilm die Auswirkungen des restriktiven Jugendarbeitsschutzgesetzes an. Ausnahmegenehmigungen vom generellen Kinderarbeitsverbot müssen bei den zuständigen Arbeitsschutzämtern beantragt werden und unterliegen strengen Grenzen. So dürfen bei Dreharbeiten Kinder zwischen drei und sechs Jahren nur zwei Stunden sowie Kinder und Jugendliche über sechs Jahren lediglich drei Stunden täglich beschäftigt werden.