Nach BGH-Urteil: Geprellte EM.TV-Anleger dürfen wieder hoffen
Der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs hat jetzt Urteile des Oberlandesgerichts München aufgehoben, wonach geprellte Kleinaktionäre der EM.TV AG keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs hat jetzt Urteile des Oberlandesgerichts München aufgehoben, wonach geprellte Kleinaktionäre der EM.TV AG keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, betrifft dieses Urteil 42 Kleinaktionäre, die ab März 2000 Aktien des Unternehmens gekauft hatten. Die zu dieser Zeit amtierenden Unternehmensvorstände hatten Florian und Thomas Haffa durch geschönte Halbjahreszahlen die wirkliche Finanzsituation des Unternehmens verschleiert und wurde dafür bereits zu Geldstrafen verurteilt.