Nach zwei Jahren: HAM rügt MTV2 Pop für "Big Brother"-Ausstrahlung
Das längst zum Kindersender Nick umgewandelte MTV2 Pop ist jetzt von der Hamburgischen Medienanstalt für die Ausstrahlung einer "Big Brother"-Folge vor zwei Jahren im Nachmittagsprogramm gerügt worden.
Nach mehr als zwei Jahren ist der ehemalige Musiksender MTV2 Pop, der im September 2005 zum Kindersender Nick umgewandelt wurde, für die Ausstrahlung einer "Big Brother"-Folge im Nachmittagsprogramm von der zuständigen Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) gerügt worden. Im Rahmen der Sendung vom 3. Dezember 2004 waren Ausschnitte einer Bestrafungsaktion, bei der eine Bewohnerin des "Big Brother"-Dorfs zehn Stunden in einem völlig leeren Zimmer verbringen musste, das nach Ansicht der Medienwächter an eine Art Isolationshaft erinnerte. Dort wurde ihr u.a. permanent der gleiche Song vorgespielt. Wie es in der HAM-Mitteilung heißt, sei die Sendung nach der Bewertung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) dazu geeignet gewesen, "Zuschauer unter 16 Jahren sozialethisch zu desorientieren". Daher hätte die Sendung erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. Dass diese Rüge erst nach zwei Jahren erteilt wurde, hat nach Angaben der HAM "verfahrenstechnische Gründe".