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Kino

Produktion in der Corona-Krise (2): Drehabbruch und Kündigung

Viele Dreharbeiten in Deutschland werden derzeit gestoppt. Muss der Produzent die Arbeitsverhältnisse seiner Filmschaffenden kündigen, tun sich einige Problemfelder auf. Der zweite Überblick von RA Marcus Sonnenschein, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Medienkanzlei Brehm & v. Moers, zu aktuellen Rechtsfragen.

Marcus Sonnenschein22.03.2020 23:24
Marcus Sonnenschein
Marcus Sonnenschein Brehm & v. Moers

Dieser Tage werden Dreharbeiten abgesagt, müssen abgebrochen werden und sind häufig auf unabsehbare Zeit verschoben. Das Ende und die Dauer der Corona-Krise sind nicht absehbar. Wann die geplanten Motive, der engagierte Cast und die wichtigen Stabpositionen wieder verfügbar sind, ist ungewiss. Kommt in diesen schwierigen Situation für den Produzenten eine Überbrückung z.B. durch Kurzarbeit nicht in Betracht (wir berichteten)...

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