Quantensprung bei Talentfilmförderung
Im Zuge einer Kooperation mit dem BKM liegt die Verantwortung für die Talentfilmförderung des Bundes ab 1. Januar beim Kuratorium junger deutscher Film. Zu den bisherigen 1,2 Mio. Euro an Fördermitteln, die von den Ländern zur Verfügung gestellt werden, kommen dann weitere 7,85 Mio. Euro hinzu. Die entsprechende Förderrichtlinie ist heute veröffentlicht worden.
Ab dem 1. Januar ist das Kuratorium junger deutscher Film die zentrale von Bund und Ländern getragene Einrichtung für die Talentfilmförderung in Deutschland. Wie das Kuratorium junger deutscher Film heute mitteilt, erfahre die Talentförderung im Bereich Film durch die Anfang 2026 startende Kooperation mit dem BKM eine „deutliche Aufwertung“. Zu den 1,2 Mio. Euro, die bis dato von den 16 Bundesländern an Projektentwicklungsmitteln zur Verfügung gestellt worden waren, kommen vom Bund künftig weitere 7,85 Mio. Euro. Die Entscheidung, welche ersten oder zweiten Filmprojekte gefördert werden, wird von einer gemeinsam vom Kuratorium junger deutscher Film und dem BKM berufenen Jury gefällt.
