Sat.1 muss zahlen
Wegen eines Beitrags in dem Sat.1-Magazin "blitz" hat die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) Rheinland-Pfalz ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen den Sender verhängt.
Wegen eines Beitrags in dem Sat.1-Magazin "blitz" hat die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) Rheinland-Pfalz ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen den Sender verhängt. Darüber hinaus muss der Redaktionsleiter der Sendung 3500 Euro bezahlen. Beanstandet wurde ein Beitrag vom 11.Oktober 2002, in dem Mann auf offener Straße vor den Augen seines fünfjährigen Sohns auf seine schwer verletzte, am Boden liegende Frau einsticht, ohne dass anwesende Passanten oder die Polizei eingreifen. Vor dem Beitrag sei nach Angaben der LPR ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die folgenden Bilder für Kinderaugen nicht geeignet seien. Angesichts der detallierten Darstellung sieht die LPR in dem Beitrag eine Verletzung der Menschenwürde. Darüber hinaus liege eine Verletzung der Jugendschutzvorschriften vor. Beides sei laut Rundfunkstaatsvertrag "bußgeldbewehrt".