Urteil: Schauspieler haben Anspruch auf Aufnahme in ZAV-Kartei
Die in München lebende Schauspielerin Rebecca Molinari hat sich beim Bundessozialgericht in Kassel die Aufnahme in die Kartei der ZAV der Bundesagentur für Arbeit erstritten. Ein wegweisendes Urteil.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute den generellen Anspruch von Schauspielern auf die Aufnahme in die Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit festgestellt und damit das bisherige Verfahren, wonach Schauspieler, die keinen Abschluss an einer staatlichen Schauspielschule vorweisen konnten nur nach einem erfolgreichen Eingangstest bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in die Kartei aufgenommen wurden, für rechtswidrig erklärt.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute den generellen Anspruch von Schauspielern auf die Aufnahme in die Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit festgestellt und damit das bisherige Verfahren, wonach Schauspieler, die keinen Abschluss an einer staatlichen Schauspielschule vorweisen konnten nur nach einem erfolgreichen Eingangstest bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in die Kartei aufgenommen wurden, für rechtswidrig erklärt.